Alle Mitglieder, Kursteilnehmer und Gäste erklären sich mit Betreten des Geländes vom HSV Zollernalb e.V. mit folgender Haus- und Platzordnung einverstanden.
Die Hausordnung gilt für den uns zugänglichen Bereich des Gebäudes Zillhauser Str. 57/2. Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot und Hunde sind hier nicht erlaubt. Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
Die Platzordnung gilt für die Übungsplätze, Parkplätze und das angrenzende Freigelände.
Das Parken ist nur auf den Parkplätzen rund um unseren Container und der Straße entlang erlaubt. Die Parkplätze am Haus sind den Trainern zugewiesen. Es ist stets darauf zu achten, daß die Zufahrt zum Gebäude frei bleibt.
Unbefugten ist das Betreten des Übungsgeländes verboten und die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Solche Teilnehmer, die nicht Vereinsmitglieder sind, stellen die Vereinsführung und den Verein sowie die Trainer und deren Helfer von jeglicher Haftung frei (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Für Minderjährige haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht des Trainers während der Übungszeiten endet mit dem Ende der Übungseinheit.
Am Übungsbetrieb dürfen nur Hunde mit gültigem Impfschutz sowie einer Hunde- Haftpflichtversicherung teilnehmen. Dies ist dem Trainer vor der ersten Unterrichtsstunde nachzuweisen. Für Welpen gelten besondere Bestimmungen, die vom zuständigen Übungsleiter mitgeteilt werden.
Auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht. Legen Sie Ihrem Hund einen Maulkorb an wenn er bissig ist oder zu den notorischen Raufern gehört. Aber manipulierte Halsbänder und Teletaktgeräte sind natürlich verboten; wir wollen unseren Hunden faire Begleiter sein!
Kranke Hunde und solche mit Parasitenbefall dürfen nicht an den Kursen teilnehmen.
Alle Hundeführer sind verpflichtet sämtliche Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Bitte achten Sie auch darauf, daß die angrenzenden Wiesen nicht verunreinigt werden. Der Schäfer wird es uns danken.
Den Anweisungen von Trainern und Vorstandschaft ist Folge zu leisten.